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Bie­ter­ver­fah­ren: Im­mo­bi­li­en­ver­kauf zum Besten-Preis

Bie­ter­ver­fah­ren: Im­mo­bi­li­en­ver­kauf zum Besten-Preis Mit dem Bieterverfahren haben Sie ein Instrument, viele Interessenten für die Immobilie zu finden und somit einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Auch schwer verkäufliche Immobilien lassen sich im Bieterverfahren schneller veräußern.  Jürgen Knees hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und berichtet Ihnen alles Wissenswerte aus seiner praktischen Erfahrung dazu. Das…


Bie­ter­ver­fah­ren: Im­mo­bi­li­en­ver­kauf zum Besten-Preis

Mit dem Bieterverfahren haben Sie ein Instrument, viele Interessenten für die Immobilie zu finden und somit einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Auch schwer verkäufliche Immobilien lassen sich im Bieterverfahren schneller veräußern.  Jürgen Knees hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und berichtet Ihnen alles Wissenswerte aus seiner praktischen Erfahrung dazu.

Das Wichtigstes im Überblick

  • Das Bieterverfahren hilft Käufer zu finden und einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.
  • Unterschieden wird das strukturierte, das offene oder auch private Bieterverfahren.
  • Im Gegensatz zur klassischen Auktion muss die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend den Zuschlag erhalten.
  • Ich stehe Ihnen während des ganzen Ablauf des Bieterverfahrens zur Seite.

Themen auf dieser Seite

  1. Wie funktioniert das Bieterverfahren?
  2. Werden mit dem Bieterverfahren höhere Verkaufssummen für Immobilien erzielt?
  3. Sieben Verkaufsschritte im Detail: Wie funktioniert der Ablauf des Bieterverfahrens?
  4. Worin besteht der Unterschied zwischen Offline- und Online-Vermarktung des Bietobjektes?
  5. Was sind die Vorteile und Nachteile des Bieterverfahrens?
  6. Wann lohnt sich der Immobilienverkauf über ein Bieterverfahren?

Welche Optionen habe ich beim Verkauf?

Ist der von dem Sachverständigen veranschlagte Kaufpreis bereits das Ende der Fahnenstange oder sind einige Interessenten bereit, einen höheren Kaufpreis zu zahlen? Über ein Bieterverfahren ist es möglich, den gegenwärtigen Marktwert Ihrer Immobilie unverbindlich und schnell herauszufinden.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, kann dieses auf unterschiedliche Weise tun. Eine relative neue inovative Variante ist das sogenannte Bieterverfahren. Der größte Unterschied zu den gängigeren Verkaufsstrategien ist, dass der Verkäufer den Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses nicht im Vorfeld festlegt oder einen Startpreis nennt.

Stattdessen konkurrieren die Kaufinteressent um den Zuschlag, indem sie ein Kaufgebot abgeben, das ihrer Einschätzung des Immobilienwertes entspricht. Dieses kann unter dem anvisierten Verkaufspreis des Eigentümers liegen, diesen aber auch deutlich übersteigen

Welche Bieterverfahren gibt es?

  • Strukturiertes Bieterverfahren: Das strukturierte Bieterverfahren folgt einem klaren Ablauf, was die Verkaufschancen erhöhen kann. Das Verfahren besteht aus mehreren Stufen und bietet sowohl für Verkäufer als auch Käufer Transparenz.
  • Offenes Bieterverfahren: Bei einem offenen Bieterverfahren gibt es eine „Open-House“-Besichtigung. Damit werden potenzielle Käufer angelockt. Erst danach folgt die Aufforderung ein Gebot abzugeben. Man lernt das Objekt also zuerst kennen, bevor man bietet.
  • Privates Bieterverfahren: Bei einem privaten Bieterverfahren ist oftmals das offene Bieterverfahren gemeint. Hierbei verkaufen Privatpersonen ihr Haus. Die Begrifflichkeit soll lediglich das Vorgehen von der Auktion und der Versteigerung abgrenzen.

Wie kann ich per Bieterverfahren eine Immobilie verkaufen?

Die Entscheidung ist gefallen – das Haus oder die Wohnung soll per Bieterverfahren zum höchstmöglichen Preis verkauft werden. Jetzt muss das Verfahren Schritt für Schritt eingeleitet werden.

  1. Wählen Sie einen Immobilienmakler, der nachweislich Erfahrungen auf dem Gebiet des Bieterverfahrens mitbringt.
  2. Der Makler begeht das Verkaufsobjekt. Danach setzt er einen realistischen Verkaufswert fest und erstellt ein Exposé für die Immobilie.
  3. Der Makler inseriert das Objekt in bewährten Verkaufskanälen wie ImmoScout24.
  4. Beim Besichtigungstermin begehen die Interessent gemeinsam mit dem Makler die zum Kauf angebotene Wohnung oder das zum Kauf angebotene Haus. Hier gilt: Je mehr Kaufinteressenten aufeinandertreffen, desto größer der Wettbewerb. Durch den hohen Konkurrenzdruck können sich die gebotenen Kaufpreise später erheblich in die Höhe schrauben.
  5. Der Makler räumt den Interessenten nach dem Besichtigungstermin eine Bietfrist von etwa drei Wochen ein. Innerhalb dieser Zeitspanne können diese in der Regel ein einziges schriftliches Kaufpreisangebot für das Objekt abgeben. Sobald die Frist abgelaufen ist, muss der Eigentümer sich entscheiden: Verkaufen oder nicht?

Was passiert nach der Entscheidung im Bieterverfahren?

Die Besonderheit beim Bieterverfahren für Immobilien ist, dass die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend gewinnt. Liegen dem Verkäufer alle Angebote vor, kann er entscheiden, ob das Höchstgebot für ihn rentabel genug ist. Er darf die Gebote jedoch auch ablehnen, sich für ein anderes als das höchste entscheiden oder mit dem Höchstbietenden über eine weitere Preissteigerung verhandeln.

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Der Eigentümer ist also bei der Verkaufsentscheidung völlig frei. Im Gegenzug dürfen allerdings auch die Bieter von ihren Geboten zurücktreten. Weder Gebote noch Angebot sind beim Bieterverfahren rechtlich bindend. Das ändert sich erst dann, wenn der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt ist.

Welche Vor- und Nachteile hat das Bieterverfahren?

Der Makler bündelt die Kaufinteressenten bei einer einzigen Besichtigung des Kaufobjekts (Nachbesichtigungen mit ernsthaften Interessenten während der Bieterfrist sind möglich). Das ist weniger aufwendig, spart Zeit und Nerven und stellt somit einen der Vorteile des Bieterverfahrens dar.

Zu den Nachteilen gehört, dass Bieter unter Zeit- und Konkurrenzdruck oft ein höheres Gebot abgeben als ihnen ihre Einkommensverhältnisse und der Kontostand erlauben. Das führt möglicherweise dazu, dass sie von Ihrem Angebot zurücktreten und die Suche nach einem Käufer von Neuem beginnt. Die weiteren Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Vorteile

  • höchstmöglichen Kaufpreis & den Marktwert der Immobilie unverbindlich zu ermitteln
  • schnelle Verkaufsabwicklung (meist wenige Wochen)
  • nur ein einziger Besichtigungstermin (Nachbesichtigungen möglich)

Nachteile

  • Unverbindlichkeit des Bieterverfahrens
  • Interessenten, die nur zum Schnäppchenpreis kaufen möchten
  • unrealistische Angebote weit unter dem Verkehrswert
  • Bieter können kurz vor Vertragsabschluss von ihrem Angebot zurücktreten

Unterschiede zwischen dem Bieterverfahren, der Auktion oder Versteigerung

Der größte Unterschied zwischen den Verkaufsformen liegt in der Verbindlichkeit der Angebote. Der Immobilienverkäufer ist beim Bieterverfahren nicht dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Bei der Auktion bzw. Versteigerung dagegen ist das höchste abgegebene Gebot rechtlich bindend und erhält den Zuschlag. Sowohl Verkäufer als auch Bieter haben hier, im Gegensatz zum Bieterverfahren, nicht die Möglichkeit, vom Angebot zurückzutreten oder es zu ändern.

Die Rolle des Immobilienmaklers beim Bieterverfahren

Der Immobilienmakler ist für den gesamten Ablauf des Verfahrens zuständig. Nachdem er das zum Verkauf gestellte Objekt besichtigt hat, erstellt er ein ausführliches Exposé. Durch seine Erfahrung und zahlreichen Marktkenntnisse ist er in der Lage, den Wert der Immobilie abzuschätzen. Alternativ kann der Verkäufer auch einen Sachverständige hinzuziehen, um per Wertgutachten den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.

Insgesamt dauert es circa zwei Wochen, bis der Immobilienmakler alle relevanten Unterlagen gesammelt und auf Grundlage dessen ein Exposé verfasst hat. Ist das erledigt, widmet er sich der anschließenden Bewerbung der Immobilie. Hierfür benötigt er etwa ein bis zwei Monate. Bei der Anzeigenschaltung der Immobilie muss er stets darauf hinweisen, dass es sich bei dem Angebot um ein Bieterverfahren handelt und der/die Eigentümer das Entscheidungsrecht besitzt.

Wann lohnt sich ein Bieterverfahren?

In der Regel ist ein Bieterverfahren dann sinnvoll, wenn die Immobilie einen hervorzuhebenden Pluspunkt oder das genaue Gegenteil davon zu bieten hat. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus, das renovierungsbedürftig ist, aber eine gute Lage hat, stellt ein Bieterverfahren eine passende Option dar. Denn meistens wird der Wert in solchen Fällen sehr unterschiedlich eingeschätzt, sodass per Bieterverfahren der Anbieter den Marktwert ganz einfach herausfinden kann. Den es gilt „der Sachwert muß nicht zwingend auch der Verkehrwert sein“. Der Verkehrswert ist der Wert der zum Gegenwertigen Zeitpunkt auf dem Immobilienmakt erziehlbar ist. 

Verkaufschance erhöhen

Auch wenn es um eine schwer verkäufliche Immobilie geht, sind Verkäufer mit einem Bieterverfahren gut beraten, da hier die Wahrscheinlichkeit, einen Käufer zu finden, um einiges höher ist als über den üblichen Weg. 

Aufgrund der relativ schnellen Verkaufsabwicklung ist das Bieterverfahren letztendlich auch die optimale Lösung, wenn die Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden soll oder der Anbieter schnellstmöglich Geld benötigt.

F.A.Q.

nochmal in Kürze

Ist ein Gebot verbindlich?

Die abgegebenen Gebote sind rechtlich nicht verbindlich. Für Käufer:innen und Verkäufer:innen entstehen die Rechte und Pflichten erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.

​Was ist ein Bieterverfahren?

Es handelt sich beim Bieterverfahren um eine Versteigerung oder eine Auktion. Es ermöglicht dir die Abgabe eines Gebotes für die Immobilie und ist zeitlich begrenzt.

Was bedeutet „Verkauf gegen Gebot“?

Innerhalb einer gegebenen Bietfrist können Sie bei einem Bieter:innenverfahren ein Kaufgebot für eine Immobilie abgeben.

Was ist ein Gebotsverfahren?

Es handelt sich hierbei um einen freien Verkauf, nicht um einen Notverkauf. Das Gebotsverfahren ist demnach eine innovative Methodik des Immobilienverkaufs.

​Welche Bieterverfahren gibt es?

Es gibt das strukturierte, das offene sowie das private Bieterverfahren.


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